§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Förderschmiede GmbH, vertreten durch Giuliano Prestifilippo & Felix Mayerhofer (nachfolgend „Förderschmiede“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Beratungs-, Analyse- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Fördermitteln nach §§ 81, 82 SGB III (Qualifizierungschancengesetz, „QCG“), AZAV-zertifizierten Weiterbildungen, der steuerlichen Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz im Rahmen des Wachstumschancengesetzes sowie dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) und damit verbundenen Dienstleistungen geschlossen werden.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. (3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Förderschmiede hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Förderschmiede erbringt für den Kunden Beratungs-, Analyse- und Unterstützungsleistungen im Bereich öffentlicher Förderprogramme, insbesondere im Rahmen des Standardpakets „Förderschmiede QCG Set-Up“ zur Förderung beruflicher Weiterbildung nach §§ 81, 82 SGB III (Qualifizierungschancengesetz), bei AZAV-zertifizierten Bildungsmaßnahmen, der steuerlichen Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) im Rahmen des Wachstumschancengesetzes sowie dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM).
(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Laufzeit, die Vergütung sowie etwaige besondere Zusicherungen oder Garantien ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Diese AGB treten ergänzend hinzu; bei Widersprüche gehen die Regelungen des Einzelangebots vor.
(3) Förderschmiede schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder behördlichen Erfolg. Erfolgs- oder Bewilligungsgarantien werden ausschließlich insoweit übernommen, als sie im jeweiligen Einzelangebot ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
(4) Förderschmiede ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen geeignete Dritte (Subunternehmer, freie Mitarbeiter, fachlich erforderliche Dritte wie z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder wissenschaftliche Gutachter) einzusetzen
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Die Leistungen von Förderschmiede sind ihrer Natur nach auf eine aktive und kontinuierliche Mitwirkung des Kunden angewiesen. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen sowie etwaige im Einzelangebot vereinbarte Erfolgs- oder Rückerstattungszusagen eine vollständige, fristgerechte und wahrheitsgemäße Mitwirkung zwingend voraussetzen.
(2) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
• Innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Vertragsbeginn einen verbindlichen, namentlich benannten Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis zu benennen, der während der gesamten Betreuungslaufzeit erreichbar ist;
• Sämtliche von Förderschmiede angeforderten Informationen, Unterlagen und Daten insbesondere Handelsregisterauszüge, Angaben zu Beschäftigtenzahl und Betriebsstruktur, Arbeitsverträge, Gehaltsdaten, Qualifikationsnachweise und bisherige Fördermittelhistorie – innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Anforderung vollständig, wahrheitsgemäß und in der angeforderten Form (z. B. als ausgefülltes Formular oder strukturierter Datenexport) bereitzustellen;
• An den von Förderschmiede angebotenen Terminen (Telefonate, Video-Calls, Workshops) aktiv teilzunehmen und Termine spätestens 24 Stunden vor Beginn abzusagen oder zu verschieben; nicht wahrgenommene Termine ohne fristgerechte Absage gelten als erbracht;
• Auf Rückfragen von Förderschmiede – insbesondere per E-Mail oder WhatsApp innerhalb von drei (3) Werktagen inhaltlich zu antworten;
• Die zu qualifizierenden Beschäftigten rechtzeitig über die geplante Maßnahme zu informieren und deren erforderliche Unterlagen (z. B. Lebensläufe, Qualifikationsnachweise, Einwilligungserklärungen) beizubringen;
• Förderschmiede unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die für die Förderfähigkeit relevant sind oder werden können (z. B. Personalveränderungen, Insolvenzantrag, Betriebsverlegung, Wegfall der Bildungsbereitschaft eines Mitarbeiters, parallele Förderanträge);
• Bescheide, Schreiben und Rückfragen der Agentur für Arbeit unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Zugang, an Förderschmiede weiterzuleiten;
• Sicherzustellen, dass alle Angaben gegenüber Förderschmiede und der Agentur für Arbeit vollständig, richtig und nicht irreführend sind.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach Absatz 2 ganz oder teilweise nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, ist Förderschmiede berechtigt, den Kunden in Textform zur Nachholung innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens fünf (5) Werktagen aufzufordern. Erfolgt auch innerhalb dieser Nachfrist keine ordnungsgemäße Mitwirkung, gilt der Mitwirkungsverstoß als wesentlich und berechtigt Förderschmiede zur außerordentlichen Kündigung unter Beibehaltung des vollen Vergütungsanspruchs.
(4) Verzögerungen, Mehraufwände oder Schäden, die auf eine verspätete, unvollständige oder unrichtige Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen vollständig zu Lasten des Kunden. Vereinbarte Fristen – einschließlich der im Einzelangebot vereinbarten Betreuungslaufzeit – verlängern sich um den Zeitraum der durch den Kunden verursachten Verzögerung, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung entsteht.
(5) Die vereinbarte Vergütung wird durch Mitwirkungsverstöße des Kunden nicht berührt; Förderschmiede behält den Vergütungsanspruch in voller Höhe (§ 615 BGB analog), da die Nichterbringung der Leistung ausschließlich auf einem in der Sphäre des Kunden liegenden Umstand beruht.
§ 4 Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung
(1) Angebote von Förderschmiede sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden (z. B. durch Unterzeichnung, Bestätigung in Textform oder erstmalige Zahlung) zustande.
(2) Die Laufzeit der Betreuung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelangebot und beginnt mit dem dort genannten Startdatum bzw. – sofern kein Startdatum benannt ist – mit dem Tag der Auftragsbestätigung.
(3) Das Recht zur ordentlichen Kündigung während der vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Förderschmiede insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 14 Tage in Verzug gerät oder seine Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Mahnung nicht erfüllt.
(4) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB)
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Vergütung, die Fälligkeit sowie ein etwaiger Zahlungsplan richten sich ausschließlich nach dem jeweiligen Einzelangebot. Alle dort genannten Beträge verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, als Nettobeträge zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist Förderschmiede berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
(1) An den im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Unterlagen, Vorlagen, Leitfäden und sonstigen Arbeitsergebnissen erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, auf den eigenen internen Geschäftsbetrieb beschränktes Nutzungsrecht. Die Einräumung dieses Nutzungsrechts steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
(2) Eine Weitergabe an Dritte, die Vervielfältigung über den eigenen Bedarf hinaus oder die Bearbeitung der Unterlagen zu kommerziellen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Förderschmiede unzulässig.
§ 7 Erfolgs- und Rückerstattungszusagen
(1) Soweit Förderschmiede im jeweiligen Einzelangebot eine über die reine Dienstleistung hinausgehende Zusage übernimmt – etwa eine Antrags-, Erfolgs- oder Rückerstattungsgarantie – richten sich Voraussetzungen, Umfang und Abwicklung ausschließlich nach den dortigen Regelungen.
(2) Anspruch auf eine solche Zusage besteht nur, wenn der Kunde sämtliche Mitwirkungspflichten gemäß § 3 dieser AGB vollständig, fristgerecht und ordnungsgemäß erfüllt hat und die Ablehnung bzw. der Nichterfolg nicht auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertretenhat oder die außerhalb des Einflussbereichs von Förderschmiede liegen (z. B. Änderungen der Förderpraxis, behördliche Ermessensentscheidungen, wesentliche Veränderungen der betrieblichen Verhältnisse).
(3) Die Beweislast für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen – insbesondere für die vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten – trägt der Kunde. Ansprüche sind innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang des maßgeblichen Bescheides in Textform gegenüber Förderschmiede geltend zu machen; nach Ablauf dieser Frist sind sie ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche – insbesondere auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn oder Erstattung interner Aufwände – bestehen nicht.
§ 8 Haftung
(1) Förderschmiede haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Eine darüberhinausgehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Förderbescheide, Vermögensschäden oder mittelbare Schäden – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen ausdrücklich übernommener Garantien (insbesondere § 7) bleibt unberührt.
(5) Förderschmiede haftet nicht für Entscheidungen der Agentur für Arbeit oder anderer Behörden. Eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) wird nicht geschuldet und nicht erbracht.
§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Förderschmiede verarbeitet personenbezogene Daten – insbesondere von Beschäftigten des Kunden – ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (DSGVO, BDSG). Soweit eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die von ihm an Förderschmiede übermittelten personenbezogenen Daten weiterzugeben, und dass er alle erforderlichen Informations- und ggf. Einwilligungspflichten gegenüber den betroffenen Personen erfüllt hat.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Förderschmiede GmbH (i.G.).(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform.
Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Anbieter / Vertragspartner:
Förderschmiede GmbH
Web: www.foerderschmiede.com
E-Mail: f.mayerhofer@foerder-schmiede.de
Vertretungsberechtigte Geschäftsführung: Giuliano Prestifilippo & Felix Mayerhofer