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Betriebs­größe richtig zählen, mit Teilzeit, Azubis und Konzern

Geprüft am

Für die Fördersätze nach § 82 SGB III zählst du alle Beschäftigten des ganzen Unternehmens, bei einem Konzern des ganzen Konzerns, Teilzeitkräfte anteilig mit 0,25, 0,50 oder 0,75. Auszubildende, Praktikanten und Minijobber zählst du nicht mit, und maßgeblich ist die Zahl zum Beginn der Weiterbildung.

Die Zahl entscheidet über viel Geld. Unter 50 Beschäftigten soll die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten ganz übernehmen. Von 50 bis 499 trägst du in der Regel die Hälfte davon selbst, und der Zuschuss zum Gehalt sinkt ebenfalls. Wer knapp an der Grenze liegt, sollte deshalb genau zählen, bevor er einen Antrag stellt.

Wie zählen Teilzeitkräfte?

Das Gesetz rechnet nicht nach Köpfen. Es nimmt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit laut Vertrag und gewichtet Teilzeit so:

regelmäßige wöchentliche Arbeitszeitzählt mit
bis 10 Stunden0,25
bis 20 Stunden0,50
bis 30 Stunden0,75
mehr als 30 Stunden1

Die Grenzen sind jeweils einschließlich. Wer genau 20 Stunden arbeitet, zählt mit 0,50, wer 21 Stunden arbeitet, mit 0,75.

Ein Beispiel für den Rechenweg: 34 Leute in Vollzeit, 12 mit 25 Stunden und 10 mit 18 Stunden. Nach Köpfen wären das 56. Nach dem Gesetz sind es 34 plus 9 plus 5, also 48, und der Betrieb liegt unter 50.

Wie dein Fall ausgeht, hängt an jeder einzelnen Person. Geh deshalb die Lohnliste Zeile für Zeile durch und schreib zu jedem Namen die vertragliche Arbeitszeit. Eine Tabelle mit drei Spalten reicht: Name, Stunden laut Vertrag, Faktor. Die Summe der Faktoren ist deine Zahl.

Zählen Auszubildende, Praktikanten und Minijobber mit?

Nein. Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur sagen ausdrücklich, dass Auszubildende, Praktikanten und geringfügig Beschäftigte bei der Zahl nicht berücksichtigt werden. Als Beispiel für geringfügig Beschäftigte nennen sie Minijobber.

Für Gesellschafter-Geschäftsführer, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, enthält die Weisung keine eigene Regel. Hast du so jemanden in der Firma und liegst knapp an einer Grenze, frag vor dem Antrag bei der Agentur nach, wie sie ihn zählt.

Mitgezählt werden außerdem nur Beschäftigte im Geltungsbereich des deutschen Sozialgesetzbuchs. Arbeiten Leute aus deinem Betrieb im Ausland, etwa weil du sie für eine begrenzte Zeit dorthin entsendest, klär vor dem Antrag mit der Agentur, ob sie mitzählen. Bei international tätigen Konzernen darf die Agentur die Größe und Finanzkraft des ganzen Konzerns trotzdem bei ihrer Ermessensentscheidung über die Höhe des Zuschusses berücksichtigen.

Zählt der Konzern mit?

Ja. Das Gesetz schreibt vor, dass sämtliche Beschäftigte des Unternehmens zählen, dem der Betrieb angehört. Gehört das Unternehmen zu einem Konzern, zählen die Beschäftigten des Konzerns.

Eine kleine Tochter mit 20 Leuten fällt also unter die Sätze für Großbetriebe, wenn der Konzern mindestens 500 Beschäftigte hat. Ein Standort mit eigener Adresse ändert daran nichts.

Die Weisungen der Bundesagentur fassen es noch weiter. Bei der Betriebsgröße sind alle Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen zu berücksichtigen. Als verbunden gilt ein Betrieb, wenn er zu einem Konzern gehört und dadurch Zugang zu Geld und anderen Mitteln hat, die gleich großen Wettbewerbern fehlen. Die Agentur will damit abbilden, was ein Unternehmen selbst leisten kann.

Einzelne Franchisenehmer betrachtet die Agentur in der Regel für sich, getrennt vom Verbund des Franchisegebers. Dasselbe gilt laut Weisung für selbständige Handelsvertreter, die einen Vertrag mit einem Konzern haben.

Hast du mehrere eigene Firmen oder gehört deine GmbH teilweise einer anderen Firma, klär die Frage vor dem Antrag mit der Agentur. Die Weisung sagt, ein Betrieb „kann“ als verbunden angesehen werden. Ob das bei dir so ist, entscheidet die Agentur im Einzelfall.

Zu welchem Stichtag zählst du?

Zum Beginn der Weiterbildung. Die Zahl steht in der „Bescheinigung des Beschäftigungsbetriebes“ oder im Antrag auf Arbeitsentgeltzuschuss, und du bestätigst sie mit deiner Unterschrift.

Die Agentur unterstellt diese Angabe grundsätzlich als glaubhaft. Weicht sie von den Beschäftigtenzahlen ab, die der Agentur in ihrer eigenen Software vorliegen, klärt die Agentur die richtige Zahl im Gespräch mit dir. Die Weisungen räumen dabei ein, dass diese Daten nicht immer aktuell sind. Eine Abweichung ist also kein Vorwurf, aber du solltest deine Zählung belegen können, am besten mit der Lohnliste zum Stichtag.

Wer zwischen Antrag und Beginn einstellt oder Leute verliert, rechnet deshalb mit dem Stand am ersten Tag der Weiterbildung neu.

Warum die Zählung so viel ausmacht

Die Betriebsgröße bestimmt beide Teile der Förderung. Unter 50 Beschäftigten fällt der Eigenanteil an den Lehrgangskosten in der Regel weg, und der Zuschuss zum Gehalt ist am höchsten. Darüber zahlst du einen Teil der Weiterbildung selbst. Die genauen Sätze stehen auf den Seiten zum Qualifizierungschancengesetz und zum Zuschuss zum Gehalt.

Eine Ausnahme mildert den Sprung über die 50. In Betrieben unter 500 Beschäftigten soll die Agentur die Lehrgangskosten für Leute ab 45 und für schwerbehinderte Beschäftigte ganz übernehmen. Für den Zuschuss zum Gehalt gilt diese Regel nicht.

Im Erstgespräch gehen wir deine Liste mit dir durch und sagen dir, in welcher Zeile du landest. Wenn du lieber erst selbst rechnest, gib deine Zahl in den Förderrechner ein und vereinbare danach einen Termin.

Quellen

Passt dazu

Ob und wie viel davon auf deinen Betrieb passt, siehst du im Rechner mit deinen eigenen Zahlen. Wenn du lieber direkt sprichst, klären wir es im Erstgespräch.