Während deine Leute in der Weiterbildung sitzen, zahlst du ihr Gehalt weiter, und die Agentur für Arbeit kann dir einen Teil davon erstatten: bis zu 75 % unter 50 Beschäftigten, bis zu 50 % von 50 bis 499, bis zu 25 % ab 500. Der Zuschuss bezieht sich auf das Gehalt für die Zeiten, in denen wegen der Weiterbildung keine Arbeit geleistet wird, und schließt einen pauschalen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ein.
Im Gesetz heißt das Geld Zuschuss zum Arbeitsentgelt, die Bundesagentur kürzt es mit AEZ ab, viele sagen Lohnkostenzuschuss. Gemeint ist immer dasselbe, geregelt in § 82 Absatz 3 SGB III. Das Geld geht an dich als Arbeitgeber.
Wie hoch ist der Arbeitsentgeltzuschuss?
Der Satz hängt an der Zahl der Beschäftigten im ganzen Unternehmen, bei einem Konzern im Konzern. Wie du richtig zählst, steht unter Betriebsgröße richtig zählen.
| Beschäftigte | Zuschuss zum Gehalt | mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur Weiterbildung |
|---|---|---|
| unter 50 | bis zu 75 % | bis zu 80 % |
| 50 bis 499 | bis zu 50 % | bis zu 55 % |
| ab 500 | bis zu 25 % | bis zu 30 % |
Die rechte Spalte gilt, wenn eine Betriebsvereinbarung über berufliche Weiterbildung besteht oder ein Tarifvertrag, der betriebsbezogene Weiterbildung vorsieht. Dann kann der Zuschuss um fünf Prozentpunkte steigen.
Einen Sonderfall gibt es nach oben. Hat jemand keinen Berufsabschluss und holt ihn mit der Weiterbildung nach, kann der Zuschuss bis zur vollen Höhe des anteiligen Gehalts gehen.
Das Alter verschiebt die Tabelle nicht. Für Leute ab 45 und für schwerbehinderte Beschäftigte gibt es in Betrieben unter 500 eine Sonderregel, die gilt aber für die Lehrgangskosten. Beim Zuschuss zum Gehalt bleibt es beim Satz aus der Tabelle.
Für welche Stunden gibt es den Zuschuss?
Für die Stunden, in denen jemand aus deinem Team wegen der Weiterbildung nicht arbeiten kann und du ihn unter Fortzahlung des Gehalts freistellst. Die Bundesagentur schreibt in ihren Weisungen, die Höhe orientiere sich „am Umfang der anlässlich der Teilnahme an der Weiterbildung nicht erbringbaren Arbeitsleistung“.
Im Antrag fragt sie deshalb Arbeitszeit und Gehalt aus dem Arbeitsvertrag ab, dazu die vereinbarten Schulungszeiten. Beides gleicht sie ab, daraus ergibt sich der Umfang der Förderung.
Daraus folgen ein paar Dinge, die man vorher wissen sollte:
- Fällt die Hälfte der vertraglichen Arbeitszeit für den Unterricht weg, ist die Hälfte des Gehalts die Grundlage. Fällt die ganze Arbeitszeit weg, ist es das ganze Gehalt.
- Lernt jemand nach Feierabend, fällt keine Arbeit aus. Für diese Stunden gibt es keinen Zuschuss.
- Fahrzeiten können mitzählen, ebenso Zeit, in der jemand wegen der Lage des Unterrichts vorher oder nachher nicht mehr arbeiten kann.
- Enthält die Weiterbildung Selbstlernteile, will die Agentur wissen, wann sie liegen und wie viele Stunden es sind.
Welches Gehalt zählt?
Grundlage ist das Gehalt, das du regelmäßig zahlst und das sozialversicherungspflichtig ist. Dazu kommt der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers an der Sozialversicherung. Die Weisungen verweisen dabei auf die Regeln des Eingliederungszuschusses in § 91 SGB III. Daraus folgen Obergrenzen:
- Die Agentur berücksichtigt höchstens das tarifliche Gehalt. Gibt es keinen Tarif, gilt das ortsübliche Gehalt für vergleichbare Arbeit.
- Was über der Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitsförderung liegt, zählt nicht mit.
- Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bleibt draußen, etwa ein Bonus am Jahresende.
Wer sehr gut verdient, bekommt deshalb nicht automatisch einen höheren Zuschuss. Bei Gehältern über Tarif lohnt es sich, vorher nachzurechnen.
So rechnest du den Zuschuss grob vor
- Nimm das regelmäßige Monatsgehalt laut Vertrag, gekappt an den Grenzen oben.
- Rechne aus, welcher Anteil der vertraglichen Arbeitszeit wegen der Weiterbildung ausfällt, und nimm diesen Anteil vom Gehalt.
- Schlag auf dieses anteilige Gehalt den pauschalen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung auf, den die Agentur ansetzt.
- Nimm auf die Summe aus Schritt 3 den Satz aus der Tabelle für deine Betriebsgröße.
Der Arbeitgeberanteil wird also nicht voll erstattet. Er hängt wie das Gehalt nur an den ausgefallenen Stunden, und der Fördersatz gilt für beides gleich.
Das Ergebnis ist eine Schätzung. Die Zahl im Bescheid kommt von der Agentur, und vorher entscheidet sie, ob sie überhaupt fördert. Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung, einen Rechtsanspruch darauf hast du nicht.
Wann gibt es keinen Zuschuss?
Die Weisungen der Bundesagentur nennen klare Ausschlüsse:
- Die Stelle ist nicht sozialversicherungspflichtig, etwa ein Minijob.
- Das Arbeitsverhältnis endet vor dem Ende der Weiterbildung.
- Für Zeiten ohne Gehalt, zum Beispiel bei Krankengeld oder unbezahltem Urlaub.
- Solange Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht.
- Neben einem Eingliederungszuschuss für dieselbe Person.
Für den Zuschuss muss die Weiterbildung selbst die Voraussetzungen aus § 82 erfüllen, also mehr als 120 Stunden, zugelassener Träger und Inhalte über den eigenen Arbeitsplatz hinaus. Ausgenommen ist der Sonderfall oben: Holt jemand mit der Weiterbildung einen Berufsabschluss nach (§ 81 Abs. 2), gelten diese Voraussetzungen aus § 82 nicht. Zugelassen sein muss die Weiterbildung aber auch dann. Die ganze Liste steht auf der Seite zum Qualifizierungschancengesetz.
Welche Unterlagen die Agentur sehen will
Für den Antrag braucht sie den Antrag auf Arbeitsentgeltzuschuss, eine Erklärung der Person, die sich weiterbildet, und eine Bescheinigung des Trägers. Nach dem Ende der Weiterbildung reichst du eine Schlusserklärung ein. Stell den Antrag vor dem Start, die Agentur rät selbst dazu, so früh wie möglich.
Wir bereiten diese Unterlagen vor und vermitteln die Weiterbildung, durchgeführt wird sie von einem zugelassenen Träger. Was bei deinem Team rechnerisch drin ist, zeigt dir der Förderrechner mit deinen eigenen Gehältern. Und wenn danach Fragen offen sind, klären wir sie im Erstgespräch.