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Qualifizierungs­chancen­gesetz, was § 82 SGB III Arbeitgebern zahlt

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Unter 50 Beschäftigten soll die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten einer Weiterbildung komplett übernehmen, dazu kann sie bis zu 75 % des Gehalts bezuschussen, das du für die Lernzeit weiterzahlst. Das regelt § 82 SGB III, der Paragraf hinter dem Begriff Qualifizierungschancengesetz; größere Betriebe tragen einen Teil selbst, und ein Recht auf das Geld hat niemand.

Unten steht, was das Gesetz verlangt, was es zahlt und woran Anträge hängen bleiben. Jede Aussage stützt sich auf den Gesetzestext oder die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, die Quellen findest du am Ende der Seite.

Wer bekommt Geld nach dem Qualifizierungs­chancen­gesetz?

Das Geld gibt es für Leute, die bei dir angestellt sind und es bleiben. Das Gesetz spricht von Weiterbildung „im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses“. Für den Zuschuss zum Gehalt muss die Stelle sozialversicherungspflichtig sein und mindestens bis zum Ende der Weiterbildung laufen. Ein Minijob reicht also nicht.

Für jede einzelne Person prüft die Agentur die Fristen:

  • Der Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück. In begründeten Einzelfällen darf die Agentur davon abweichen.
  • In den zwei Jahren vor dem Antrag hat die Person an keiner anderen Weiterbildung teilgenommen, die nach § 82 gefördert wurde.

Wer keinen Berufsabschluss hat und einen nachholt, fällt unter eine eigene Regel aus § 81 SGB III. Dann kann der Zuschuss zum Gehalt bis zur vollen Höhe gehen. Das ist ein Sonderfall, für die meisten Teams gilt der Rest dieser Seite.

Welche Voraussetzungen muss die Weiter­bildung erfüllen?

Die Weiterbildung dauert mehr als 120 Stunden. Sie muss nicht am Stück laufen und kann in Vollzeit, in Teilzeit oder berufsbegleitend stattfinden. Eine Unterrichtsstunde darf nach den Weisungen mit 45 Minuten angesetzt werden.

Gezählt wird nur Unterricht, bei dem die Lehrkraft jederzeit direkt erreichbar ist, im Raum oder live online. Lehrbriefe, Lernvideos und andere Selbstlerneinheiten dürfen Teil der Weiterbildung sein, für die 120 Stunden zählen sie nicht.

Weiterbildung und Träger brauchen eine Zulassung für die Förderung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Den Nachweis bekommst du vom Träger, beim Sammelantrag gehört er zu den Unterlagen.

Der Inhalt muss über eine kurze Anpassung an den eigenen Arbeitsplatz hinausgehen. Die Bundesagentur nennt selbst ein Beispiel, das nicht geht: eine Schulung zu einer betriebsspezifischen Software. Eine kurze Einweisung, weil eine neue Maschine kommt, zahlt sie ebenfalls nicht.

Ausgeschlossen sind außerdem:

  • Schulungen, zu denen du als Arbeitgeber nach Bundes- oder Landesrecht verpflichtet bist. Die Weisungen nennen Vorschriften zur Unfallverhütung und zur Hygiene als Beispiel.
  • Meister-, Techniker- und Fachwirtkurse, also alles, was nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert werden kann.
  • Weiterbildungen, die zur Arbeit der Person nicht passen.

Beim letzten Punkt prüft die Agentur, ob die Weiterbildung die Beschäftigungsfähigkeit der Person erhält oder steigert, im Betrieb oder auf dem Arbeitsmarkt. In ihren Weisungen lehnt sie als Beispiel einen Kurs in Kommunikation und Führung für eine Reinigungskraft und einen Hausmeister ab, weil der Kurs weder ihre jetzige Arbeit noch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Plan die Weiterbildung deshalb von der Aufgabe her, die jemand im Betrieb hat.

Wie viel zahlt die Agentur für Arbeit?

Die Agentur zahlt auf die Rechnung des Trägers, im Gesetz Lehrgangskosten genannt. Dazu kommt ein Zuschuss zu dem Gehalt, das du weiterzahlst, während jemand lernt statt arbeitet. Beide hängen an der Zahl deiner Beschäftigten.

BeschäftigteLehrgangskosten, Anteil der AgenturZuschuss zum Gehalt, bis zu
unter 50100 % (Soll-Regel)75 %
50 bis 49950 %50 %
ab 50025 %25 %

Der Zuschuss bezieht sich auf das Gehalt für die Zeiten, in denen wegen der Weiterbildung keine Arbeit geleistet wird, einschließlich eines pauschalen Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Wie die Agentur das rechnet und wo die Obergrenzen liegen, steht auf der Seite Zuschuss zum Gehalt.

Die Sätze selbst sind fest. Die Bundesagentur schreibt in ihren Weisungen, dass der Gesetzgeber mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz feste Fördersätze eingeführt hat. Ermessen hat sie bei der Frage, ob sie fördert. Den Prozentsatz gibt das Gesetz vor.

Für ältere und schwerbehinderte Beschäftigte und für Betriebe mit Weiterbildungsvereinbarung gilt etwas anderes.

  • In Betrieben unter 500 Beschäftigten soll die Agentur die Lehrgangskosten ganz übernehmen, wenn die Person bei Beginn mindestens 45 Jahre alt oder schwerbehindert ist. Das gilt für die Lehrgangskosten, der Zuschuss zum Gehalt bleibt beim Satz aus der Tabelle.
  • Gibt es eine Betriebsvereinbarung über Weiterbildung oder einen Tarifvertrag, der betriebsbezogene Weiterbildung vorsieht, sinkt dein Eigenanteil an den Lehrgangskosten um fünf Prozentpunkte. Der Zuschuss zum Gehalt kann um fünf Prozentpunkte steigen.

Welche Zeile für dich gilt, entscheidet das ganze Unternehmen, bei einem Konzern der Konzern, auch wenn dein Standort klein ist. Teilzeitkräfte zählen anteilig. Die Einzelheiten stehen unter Betriebsgröße richtig zählen.

Gibt es einen Anspruch auf die Förderung?

Nein. Die Förderung ist eine Ermessensleistung, das steht so in den Weisungen der Bundesagentur. Auf ihrer Seite zum Sammelantrag schreibt sie es noch deutlicher: „Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.“ Erfüllst du die Voraussetzungen, hast du Anspruch auf eine fehlerfreie Entscheidung.

Die Agentur entscheidet im Einzelfall und muss ihre Gründe dokumentieren. Ein pauschaler Hinweis auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist nach ihren eigenen Weisungen kein rechtssicherer Grund für eine Ablehnung. Das Budget darf eine Rolle spielen, aber nicht als einziger Grund.

Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb sitzt, in dem die Personalverantwortung für die Leute liegt. Stell den Antrag vor Beginn der Weiterbildung, die Bundesagentur rät selbst zu einem möglichst frühen Antrag. Sollen mehrere Leute mit vergleichbarem Bedarf dieselbe Weiterbildung machen, genügt ein Sammelantrag. Dafür müssen die Beschäftigten oder der Betriebsrat zustimmen.

Was wir dabei machen

Wir bereiten den Antrag vor und vermitteln die Weiterbildung. Durchgeführt wird sie von einem zugelassenen Träger. Vorher prüfen wir mit dir, ob die Voraussetzungen oben bei deinen Leuten passen, denn ein Antrag für jemanden, dessen Abschluss erst ein Jahr alt ist, braucht eine gute Begründung.

Wie viel bei deinem Team zusammenkommt, rechnet der Förderrechner mit deinen Zahlen aus. Wenn du die Fragen lieber mit jemandem durchgehst, such dir im Kalender einen Termin für ein Erstgespräch aus.

Quellen

Passt dazu

Ob und wie viel davon auf deinen Betrieb passt, siehst du im Rechner mit deinen eigenen Zahlen. Wenn du lieber direkt sprichst, klären wir es im Erstgespräch.