Ja, die Pflicht gibt es: Wer im Betrieb KI beruflich nutzt, auch nur einen KI-Chat für Angebote oder Mails, muss nach Art. 4 der KI-Verordnung etwas dafür tun, dass seine Leute damit umgehen können. Seit Ende Juli 2026 gilt eine mildere Fassung: Du musst die KI-Kompetenz deines Teams fördern, aber kein bestimmtes Niveau garantieren.
Diese Seite erklärt, was das für einen Betrieb mit zehn oder hundert Leuten heißt. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Was in Art. 4 steht
Art. 4 gilt seit dem 2. Februar 2025. In der ersten Fassung mussten Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um "nach besten Kräften sicherzustellen", dass ihr Personal "über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz" verfügt.
Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat den Artikel neu gefasst. Seitdem heißt es, Anbieter und Betreiber "ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind". Und weiter: "Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren."
Wenn du irgendwo noch liest, du müsstest ein "ausreichendes Maß" sicherstellen, ist das die alte Fassung. Die Pflicht ist geblieben. Verlangt wird, dass du etwas tust, kein Prüfungsergebnis.
Was KI-Kompetenz meint, steht in Art. 3 Nr. 56: das Wissen und Verständnis, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und zu erkennen, was dabei schiefgehen und welchen Schaden KI anrichten kann.
Wen die Pflicht trifft
Betreiber ist nach Art. 3 Nr. 4, wer ein KI-System "in eigener Verantwortung verwendet". Ausgenommen ist nur die persönliche, nicht berufliche Nutzung. Dein Betrieb muss also keine KI entwickeln, um betroffen zu sein.
Die Kommission beantwortet die Frage ausdrücklich: Ein Unternehmen, dessen Leute einen KI-Chat für Werbetexte oder Übersetzungen nutzen, fällt unter Art. 4. Die Leute sollen die Risiken kennen, zum Beispiel, dass KI Antworten erfindet.
Gemeint sind dabei auch Personen, die in deinem Auftrag mit der KI arbeiten. Die Kommission nennt als Beispiele Auftragnehmer, Dienstleister und Kunden.
Gilt die KI-Schulungspflicht auch für kleine Betriebe?
Ja. Art. 4 kennt keine Untergrenze bei der Betriebsgröße. Der Metallbauer mit acht Leuten, der Angebote mit KI vorschreiben lässt, ist genauso Betreiber wie ein Konzern.
Die neue Fassung nimmt dafür Kommission und Mitgliedstaaten in die Pflicht: Sie sollen die Bemühungen der Anbieter und Betreiber "und insbesondere von KMU" unterstützen. Die Kommission soll dazu praktische Beispiele veröffentlichen, wie man die Pflicht umsetzen kann.
Was du konkret tun solltest
Einen festen Lehrplan gibt Art. 4 nicht vor. Die Kommission nennt in ihren Antworten aber Schritte, die ein Betrieb mindestens bedenken sollte:
- Ein Grundverständnis schaffen: Was ist KI, wie funktioniert sie, welche KI läuft bei uns, wo liegen Nutzen und Gefahren.
- Die eigene Rolle klären: Baut ihr KI selbst, oder nutzt ihr Werkzeuge von anderen.
- Das Risiko der genutzten Systeme ansehen: Was müssen die Leute wissen, die damit arbeiten.
- Die Schulung danach ausrichten, was die Einzelnen schon können und wofür sie die KI einsetzen.
In der Praxis heißt das: eine Liste der Werkzeuge, die bei euch laufen, wer sie nutzt und wofür. Dann für jede Gruppe eine passende Unterweisung. Die Azubine, die jeden Tag mit einem KI-Chat schreibt, braucht etwas anderes als der Kollege, der ein KI-Programm zur Auswertung von Rechnungen bedient.
Die Bedienungsanleitung rumzuschicken, reicht nach Ansicht der Kommission in vielen Fällen nicht.
Brauchen meine Leute ein Zertifikat?
Nein. Die Kommission schreibt dazu: "There is no need for a certificate." Es reicht eine interne Aufzeichnung der Schulungen und Anleitungen. Messen musst du das Wissen deiner Leute auch nicht, und einen eigenen KI-Beauftragten verlangt Art. 4 nicht.
Halt trotzdem fest, wer wann zu welchem Werkzeug unterwiesen wurde. Eine Tabelle mit Datum, Namen und Thema genügt. Wenn eine Behörde fragt, hast du etwas in der Hand.
Wer das prüft und was passieren kann
Art. 4 überwachen die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten, nach Angabe der Kommission seit August 2026.
Welche Sanktionen drohen, legt jeder Mitgliedstaat selbst fest (Art. 99 Abs. 1). Sie müssen verhältnismäßig sein und die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen berücksichtigen. Die Kommission hält eine Sanktion eher für wahrscheinlich, wenn nachweislich ein Schaden passiert ist, weil Leute nicht angeleitet waren.
Wo es strenger wird
Für Hochrisiko-KI gelten eigene Regeln. Dazu zählt nach Anhang III Nr. 4 etwa KI, die Bewerbungen sichtet oder filtert oder die Leistung von Beschäftigten bewertet. Wer so etwas einsetzt, muss die menschliche Aufsicht Leuten übertragen, die "über die erforderliche Kompetenz, Ausbildung und Befugnis verfügen" (Art. 26 Abs. 2). Für diese Systeme gilt das nach der Änderung ab dem 2. Dezember 2027.
Zahlt die Agentur für Arbeit die Pflichtschulung?
Für eine kurze Schulung nach Art. 4 nicht. Die Agentur für Arbeit fördert Weiterbildung von Beschäftigten nach § 82 SGB III nur, wenn sie mehr als 120 Stunden dauert, über eine kurzfristige Anpassung an den Arbeitsplatz hinausgeht und Weiterbildung und Anbieter zugelassen sind.
Dazu kommt § 82 Abs. 1 Satz 2: Ausgeschlossen sind Maßnahmen, zu denen der Arbeitgeber "auf Grund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen verpflichtet ist". Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur schließen außerdem Schulungen aus, die "zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zwingend notwendig sind".
Deshalb stellen wir eine geförderte KI-Weiterbildung nie als Ersatz für die Pflicht aus Art. 4 dar. Sie ist etwas anderes, eine Weiterbildung, in der deine Leute lernen, mit KI zu arbeiten, weit über eine Unterweisung hinaus. Den Unterschied erklären wir unter KI-Workshop oder Weiterbildung, was das kostet und was die Agentur für Arbeit davon tragen kann, unter Was eine KI-Schulung kostet.
Und jetzt
Die Unterweisung nach Art. 4 kannst du selbst organisieren. Wenn du mehr willst und dein Team KI im Alltag nutzen soll, rechne im Rechner aus, was die Agentur für Arbeit bei deiner Betriebsgröße übernehmen kann, oder sprich mit uns im Erstgespräch.