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Was eine KI-Schulung für dein Team kostet, und was davon der Staat trägt

Geprüft am

Eine kurze KI-Schulung zahlst du selbst, die Agentur für Arbeit fördert sie nicht. Bei einer zugelassenen Weiterbildung mit mehr als 120 Stunden kann sie dagegen einen großen Teil tragen: in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten bis zu 100 % der Lehrgangskosten und dazu einen Zuschuss zum Gehalt für die Lernzeit.

Was das in Euro für dein Team bedeutet, rechnet der Rechner mit deiner Betriebsgröße und deinem Gehaltsniveau aus. Hier steht, woraus sich die Kosten zusammensetzen und wer welchen Teil trägt.

Die Kosten bestehen aus zwei Teilen

Der erste Teil ist der Preis der Schulung selbst. Das Gesetz nennt das Lehrgangskosten. Zu den Weiterbildungskosten zählt § 83 SGB III außerdem Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung und Kosten für die Betreuung von Kindern.

Der zweite Teil steht auf keiner Rechnung: die Arbeitszeit. Wer lernt, arbeitet in der Zeit nicht, und du zahlst das Gehalt weiter. Genau für diesen Teil gibt es den Zuschuss zum Gehalt.

Fördert die Agentur für Arbeit auch kurze KI-Schulungen?

Nein. Für Beschäftigte gilt § 82 SGB III, und der verlangt unter anderem:

  • Die Weiterbildung dauert mehr als 120 Stunden.
  • Weiterbildung und Anbieter sind für die Förderung zugelassen.
  • Vermittelt wird mehr als eine kurzfristige Anpassung an den eigenen Arbeitsplatz.

Die Bundesagentur nennt auf ihrer Seite für Unternehmen ein Beispiel: Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software kann sie nicht fördern. In ihren Fachlichen Weisungen schließt sie auch "kurze Einweisungsschulungen aufgrund technischer Änderungen im Betrieb" aus.

Ein KI-Workshop über einen Tag, eine Inhouse-Schulung zu einem KI-Programm oder ein Online-Kurs für ein paar Stunden fällt damit heraus. Den Preis legt der Anbieter frei fest, und du trägst ihn ganz, dazu die Arbeitszeit deiner Leute. Das kann trotzdem sinnvoll sein, etwa als Baustein der Unterweisung nach der KI-Schulungspflicht. Es ist nur kein Fall für Fördergeld.

Wie der Preis einer geförderten Weiter­bildung zustande kommt

Bei zugelassenen Weiterbildungen ist der Preis nicht frei. Eine fachkundige Stelle prüft vor der Zulassung, ob die Kosten angemessen sind, und sieht sich dafür die Kalkulation an (§ 3 Abs. 3 AZAV). Gerechnet wird bei Gruppen grundsätzlich mit zwölf Teilnehmenden.

Maßstab sind die durchschnittlichen Kostensätze, die die Bundesagentur alle zwei Jahre ermittelt (§ 179 Abs. 2 SGB III). Liegt eine Weiterbildung wegen besonderer Aufwendungen mehr als 25 % darüber, muss die Bundesagentur der Zulassung zustimmen.

Für dich heißt das: Der Preis einer geförderten Weiterbildung ist geprüft, bevor die Agentur für Arbeit sie überhaupt fördern kann.

Wie viel zahlt die Agentur für Arbeit bei einer KI-Weiter­bildung?

Das hängt an der Zahl der Beschäftigten im ganzen Unternehmen, bei einem Konzern im ganzen Konzern. Teilzeitkräfte zählen anteilig, wie genau, steht unter Betriebsgröße richtig zählen.

BeschäftigteLehrgangskosten, die die Agentur übernehmen kannZuschuss zum Gehalt
weniger als 50bis zu 100 %bis zu 75 %
50 bis 499bis zu 50 %bis zu 50 %
500 und mehrbis zu 25 %bis zu 25 %

Bei weniger als 50 Beschäftigten soll die Agentur für Arbeit von einem Eigenanteil an den Lehrgangskosten absehen. Ab 50 gilt die Beteiligung des Betriebs als angemessen, wenn er 50 % der Lehrgangskosten trägt, ab 500 Beschäftigten 75 %.

Zwei Regeln verschieben die Zahlen zu deinen Gunsten:

  • In Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten soll für Leute, die bei Beginn der Weiterbildung 45 oder älter sind, und für schwerbehinderte Beschäftigte kein Eigenanteil an den Lehrgangskosten anfallen.
  • Gibt es eine Betriebsvereinbarung über Weiterbildung oder einen Tarifvertrag, der betriebsbezogen Weiterbildung vorsieht, sinkt dein Anteil an den Lehrgangskosten um fünf Prozentpunkte. Der Zuschuss zum Gehalt kann um fünf Prozentpunkte steigen, also auf bis zu 80 %, 55 % oder 30 %.

Was ist der Zuschuss zum Gehalt?

Die Agentur für Arbeit kann dir als Arbeitgeber einen Teil des Gehalts erstatten, das du für die Lernzeit zahlst. Grundlage ist nach § 82 Abs. 3 SGB III das anteilige Gehalt "für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung", einschließlich des pauschalen Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen.

Fällt also in einem Monat ein Viertel der Arbeitszeit wegen der Weiterbildung weg, ist ein Viertel des Gehalts samt Arbeitgeberanteil die Grundlage. Davon kann die Agentur den Satz aus der Tabelle oben übernehmen. Für Leute ohne Berufsabschluss, bei denen die Voraussetzungen nach § 81 Abs. 2 SGB III vorliegen, kann der Zuschuss bis zur vollen Höhe gehen.

Mehr dazu steht unter Zuschuss zum Gehalt.

Was bei dir hängen bleibt

Nach den regulären Sätzen aus der Tabelle sieht das so aus: In einem Betrieb mit weniger als 50 Beschäftigten bleibt, wenn die Agentur den Höchstsatz von 75 % zahlt, ein Viertel des Gehalts für die Lernzeit bei dir, die Lehrgangskosten sollen nicht bei dir bleiben. Ab 50 Beschäftigten kommt in der Regel ein Anteil an den Lehrgangskosten dazu, und vom Gehalt bleibt ein größerer Teil bei dir.

Die Ausnahmen von oben verschieben das zu deinen Gunsten. Mit einer Betriebsvereinbarung über Weiterbildung oder einem passenden Tarifvertrag kann der Zuschuss höher und dein Anteil an den Lehrgangskosten kleiner sein. In Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten soll für Leute ab 45 und für schwerbehinderte Beschäftigte kein Eigenanteil an den Lehrgangskosten anfallen. Für Leute ohne Berufsabschluss kann der Zuschuss bis zur vollen Höhe gehen.

Das sind Höchstsätze und Soll-Regeln, keine Zusagen. Die Förderung ist eine Ermessensleistung, das Gesetz sagt "können" und "soll". Die Bundesagentur schreibt selbst, dass verbindliche Auskünfte zur Förderung nur der Arbeitgeber-Service vor Ort gibt. Eine Summe kann dir vorher niemand zusagen, auch wir nicht.

Wer was macht

Wir bereiten den Antrag vor und vermitteln die Weiterbildung. Durchgeführt wird sie von einem Anbieter, der dafür nach AZAV zugelassen ist. Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit.

Wenn du wissen willst, was bei deiner Betriebsgröße und euren Gehältern übrig bleibt, gib die Zahlen in den Rechner ein. Wenn danach Fragen offen sind, klären wir sie im Erstgespräch.

Quellen

Passt dazu

Ob und wie viel davon auf deinen Betrieb passt, siehst du im Rechner mit deinen eigenen Zahlen. Wenn du lieber direkt sprichst, klären wir es im Erstgespräch.